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Grundlage für die Arbeit der Datenverarbeitungszentrale als
zentraler Funktionsträger der Fachhochschule ist das
"Gesetz über die Fachhochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen"
(Fachhochschulgesetz-FHG) vom 3. August 1993 (GVBI. S. 564)
geändert durch Gesetz vom 4. März 1995 (GVBI. S. 192).
Im vierten Abschnitt in Paragraph 27 werden die Aufgaben der Datenverarbeitungszentrale festgeschrieben:
Bezogen auf die Fachhochschule Lippe nehmen die Mitarbeiter der DVZ folgende Aufgaben wahr:
Die Anlagen werden in Kapitel 2.3 Vorhandene Ressourcen beschrieben.
Einrichtung, Inbetriebnahme und Wartung werden für den Novell/NT Bereich von Michael Jähde wahrgenommen, der UNIX-Bereich wird von Stefan Hegger und Gerold Meerkötter betreut.
Um bestehende Anlagen funktionstüchtig zu halten, betreibt die DVZ eine eigene Werkstatt für EDV-Komponenten. Die Werkstatt wird von Michael Jähde geleitet.
Nachdem die Planung der Vernetzung der Hochschule bereits umgesetzt ist, folgt nun schrittweise der Anschluss der Labore an das hochschulweite Datennetz. Hieraus ergibt sich auch ein wachsender Betreuungsaufwand für die Netzwerkteilnehmer.
Mit zunehmendem Alter des Datennetzes erhöt sich auch der Aufwand für die Instandhaltung. Nur bei vollständiger Dokumentation ist dieser Kostenfaktor in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Hierzu betreut das Labor für Datenverarbeitung in Zusammenarbeit mit der DVZ eine Diplomarbeit zur Auswahl eines geeigneten Dokumentationssystemes.
Um den Laboren kostengünstig EDV-Material zur Verfügung zu stellen, werden von einer Person Angebote angefordert und verglichen. Diese Aufgabe wird von Bernd Brunsiek wahrgenommen.
Mit Durchführung dieser Diplomarbeit kommt die DVZ Aufgaben nach, die heute in der Wirtschaft vielfach von "Consulting" Firmen wahrgenommen werden.
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